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Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegebedürftige Menschen, Senioren oder auch Personen mit Behinderungen benötigen häufig zusätzlich eine hauswirtschaftliche Versorgung. Durch die Übernahme von Tätigkeiten des alltäglichen Lebens kann eine große Entlastung für die bedürftigen Personen sowie deren Angehörige erreicht werden. Dazu gehört zum Beispiel das Einkaufen, Spülen oder Reinigen der Wohnung als Ergänzung zur Grundpflege.

Was ist eine hauswirtschaftliche Versorgung?

Die hauswirtschaftliche Versorgung stellt eine große Entlastung für pflegebedürftige Personen dar. Auch viele Menschen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder anderen Behinderungen nicht mehr aktiv am Leben teilnehmen können, finden hiermit eine notwendige Unterstützung. Gleichzeitig kann durch den angenehmen Umgang mit dem Pflegepersonal eine intensive Betreuung gewährleistet werden. Diese Leistung ist daher auch als eine Ergänzung zur Grundpflege zu betrachten. Ebenso können medizinische Leistungen bei bestehender Notwendigkeit schnell und einfach organisiert werden.

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört zum Beispiel das Zubereiten von warmen und kalten Speisen, Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Spülen oder wechseln und waschen der Kleidung. Nicht dazu zählt dagegen die medizinische Versorgung, wie das Wechseln von Verbänden, Blutdruckmessung oder die Verabreichung von Medikamenten. Auch die Leistungen der Grundpflege werden gesondert bewertet. Darunter fallen alle Leistungen, die die Pflege der Person betreffen, zum Beispiel das Waschen, eine Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder Ankleiden. Das Beheizen der Wohnung gehört ebenfalls zu den angebotenen Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung. Generell zählen zur allgemeinen Versorgung alle Tätigkeiten, die nicht mehr alleine verrichtet werden können.

Wer hat einen Anspruch auf diese Leistung?

Wer eine Unterstützung im Haushalt benötigt, kann das über die Pflegestufe beantragen. Dabei ist der zuständige Leistungsträger die Pflegeversicherung. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist im SGB XI geregelt und kann dort bei Bedarf nachgelesen werden. Wird ein Antrag auf eine Pflegestufe gestellt, dann wird also getrennt geprüft, ob eine Unterstützung beim Spülen, Reinigen der Wohnung, Zubereiten von warmen und kalten Speisen oder wechseln und waschen der Kleidung benötigt wird. Dieses wird als Betreuungsaufwand eingeschätzt.

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