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bei der Behandlungspflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege meint zunächst einmal die medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Sie muss zwingend vom Arzt verordnet werden. Unsere examinierten Pflegekräfte kommen also in Ihr Zuhause und übernehmen Ihre medizinische Behandlung. Häufig ist dies der Fall, wenn ein Patient nach einem chirurgischen Eingriff pflegebedürftig ins Zuhause entlassen wird und Vitalzeichenkontrolle, Blutzuckerkontrolle, PEG-Versorgung und Katheterversorgung notwendig werden. Aber auch andere Therapien, die stationär in einem Krankenhaus durchgeführt wurden, machen eine häusliche Behandlungspflege nötig, etwa nach Tumorbehandlungen. Die Behandlungspflege findet im Rahmen der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege statt.

Voraussetzungen der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege kommt ins Spiel, wenn der Patient in sein Zuhause entlassen wird, wenn die kranke Person weiterhin der Pflege bedarf oder wenn etwa PEG-Versorgung, Vitalzeichenkontrolle, Katheterversorgung und Blutzuckerkontrolle nicht selbst oder von Angehörigen im Zuhause durchgeführt werden können.

Sie leistet die medizinische Versorgung ab dem Moment, wo der pflegebedürftige Patient in seine gewohnte häusliche Umgebung zurückkehrt. Examinierte Pflegekräfte übernehmen von da an die wichtige Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle und vieles mehr. Zwingende Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung.

Sprechen Sie oder Ihre Angehörigen daher Ihren Arzt daraufhin an, er kann die Behandlungspflege ebenso verordnen, wie er Medikamente verschreibt. Er verordnet auch die Intervalle, in denen wir Sie in Ihrem Zuhause aufsuchen. Eine Behandlungspflege kann auch dann verordnet werden, wenn durch sie ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, es muss also nicht zwingend eine stationäre Behandlung zuvor stattgefunden haben. Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit zunächst für zwei Wochen und kann danach mit Begründung durch Ihren Arzt jeweils verlängert werden.

Leistungen der Behandlungspflege

Die wichtigsten Leistungen der Behandlungspflege im Überblick:

  • Vitalzeichenkontrolle
  •  Blutzuckerkontrolle
  •  PEG-Versorgung
  •  Katheterversorgung
  •  Wundversorgung
  •  Medikamentengabe
  •  An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, welche Möglichkeiten bei Ihnen infrage kommen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

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