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Wir bieten Hilfe
bei der Betreuung

Betreuung

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, können Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Wir führen für Sie sehr gerne alle diese entlastenden Dienstleistungen aus. Dies kann sich unter Umständen um Tages- oder Nachtpflege handeln, Leistungen der Kurzzeitpflege oder eine Inanspruchnahme von Pflegebegleitern. Wir beraten Sie jederzeit gerne zu dem, was Ihnen zusteht.

Ob Tages- oder Nachtpflege: Wir sind für Sie da

Wir wünschen uns, dass Pflegebedürftige sehr lange in Ihren eigenen vier Wänden oder bei Ihrer Familie bleiben können. Wir wissen, dass das häufig nur mithilfe von Fachkräften umsetzbar ist. Daher bieten wir diverse Betreuungs- und Entlastungsleistungen an, wozu unter anderem auch die Tages- oder Nachtpflege gehört. Auch wenn eine Intensivpflege benötigt wird, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Unser geschultes und liebevolles Personal wird sich darum kümmern, dass die Pflege jederzeit sichergestellt ist. Auch möchten wir die pflegenden Angehörigen unterstützen, da uns bewusst ist, was Pflege bedeutet. Sie brauchen sich auch keine Sorgen wegen der Finanzierung zu machen. Es steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu, der zweckgebunden ist und den Sie für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beantragen können. Wir sind Ihnen sehr gerne bei der Antragstellung behilflich und beraten Sie, was Ihnen alles an Leistungen und Hilfsmitteln zusteht.

Entlastungsleistungen und mehr

Da sich viele Menschen scheuen, um Hilfe zu bitten, möchten wir den Anfang machen und zum Ausdruck bringen, dass es keine Schande ist, bei der Pflege Hilfe anzunehmen. Ganz im Gegenteil: Sie beweisen Weitsicht, wenn Sie sich an einen erfahrenen Pflegedienst wenden, der Ihnen zur Seite steht.

Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Tages- und Nachtpflege, sondern übernehmen für Sie jegliche Art von Pflegedienstleistung, die Sie oder Ihre Angehörigen benötigen. Selbstverständlich kommen auch immer wieder Fragen wegen der Kosten auf. Da es aber einen Entlastungsbetrag gibt, der für Pflegedienstleistungen zweckgebunden ist, können wir Sie insofern beruhigen. Nehmen Sie diesen zweckgebundenen Entlastungsbetrag in Anspruch. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und Sie werden schon bald den Entlastungsbetrag nutzen können. Wussten Sie, dass Ihnen sogar jeden Monat noch ein zusätzlicher Pauschbetrag für Pflegehilfsmittel zusteht? Wir sollten uns kennenlernen und die Pflege gemeinsam angehen.

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