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Wir unterstützen Sie
bei allen Formalien

Beratung und Antragsstellung

Unser Pflegedienst kümmert sich um alle Formalitäten, die auf Sie zukommen werden. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse an. Unter anderem kann es während der Antragstellung, obwohl eine ärztliche Verordnung vorliegt, zu einer Prüfung der Notwendigkeit kommen. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und beraten Sie hinsichtlich aller wichtigen Themen. Auch bei einer Überprüfung sind wir auf Wunsch an Ihrer Seite.

Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit der Erbringung der Pflegeleistung von der ersten Sekunde an zur Verfügung. Um entstehende private Kosten möglichst gering zu halten oder zu vermeiden, können Sie sich auf unser Fachwissen verlassen. Wir werden Ihnen alles an Unterstützung zuteil kommen lassen, was in unserer Macht steht. Die Kostenübernahme wird von dem Träger, in der Regel der Krankenkasse, nachdem die Leistung genehmigt wurde, getätigt. Hierfür ist in erster Linie eine ärztliche Verordnung vorzuweisen und einzureichen. Handelt es sich nur um eine kurzfristige Unterstützung, die benötigt wird, wie zum Beispiel Hilfestellungen im Haushalt nach einer Operation, reicht diese ärztliche Verordnung im Normalfall aus und es bedarf keiner weiteren Klärung der Kostenübernahme.

Prüfung der Notwendigkeit und Klärung der Kostenübernahme

Sollten Sie eine dauerhafte Pflegeleistung und einen Pflegegrad beantragen oder erhöhen wollen, sieht die Sachlage ein wenig anders aus. Hier wird durch die Krankenkasse eine Prüfung der Notwendigkeit verlangt, bevor die Kostenübernahme vollumfänglich gestattet wird. Wir selber können während unserer Pflegeberatung schon sehr viele wichtige Dokumente ausstellen, um diesen Prüfungsprozess zu beschleunigen und für Sie zu vereinfachen.

Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, wird bei gesetzlich Versicherten der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Gutachter zur Prüfung der Notwendigkeit und zur Bestimmung des Pflegegrades aussenden. Sollten Sie privat versichert sein, wird der begutachtende Arzt von dem Unternehmen Medicproof entsendet. Bei den Gutachtern handelt es sich nicht um Angestellte von Medicproof oder des MDK. Es sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die über eine entsprechende Weiterqualifizierung verfügen, aber unabhängig und eigenständig urteilen. Die begutachtenden Ärzte gehen auf alle Aspekte ein und Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit die Hilfe, die Sie benötigen.

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